Eine Versicherungspolice kann man nicht jederzeit kündigen oder wechseln, sondern bloss in folgenden Fällen:

  • Wenn die Versicherung die Prämie oder den Selbstbehalt erhöht oder die Leistungen zu Ungunsten des Versicherungsnehmers verändert. Der Kündigung muss dann spätestens am letzten Tag vor Änderung der Versicherungsvertrags bei der Versicherungsgesellschaft eingetroffen sein.
  • Bei Ablauf der Police, jedoch muss die Kündigungsfrist von 3 Monaten eingehalten werden. Ansonsten verlängert sich die Versicherung automatisch um ein weiteres Jahr.
  • Bei einem versicherten Schadenfall. Haben Sie einen Schadenfall der nicht versichert ist, kann auch nicht gekündigt werden. Hatten Sie mehrere Schadenfälle, ist immer zu prüfen ob und unter welchen Konditionen sie die neue Versicherung annimmt.
  • Bei einem Autowechsel ist es immer möglich die Versicherung neu zu wählen.
  • Bei einem Halterwechsel, jedoch bei einigen Gesellschaften nicht innerhalb der Familie am selben Wohnort.

Wie kündige ich die alte Autoversicherung:

Notieren Sie im Kündigungsschreiben Ihre Kontonummer für die Rückerstattung der nicht verfallenen Prämie. Die neue Versicherung wird anteilsmässig die Prämie ab Beginn in Rechnung stellen.

Beachten Sie, dass der Versicherungsvertrag baldmöglichst komplett ausgefüllt und unterschrieben bei der Versicherung eintrifft. So gibt es keinen Deckungsunterbruch bei allfälligen Leistungen ausserhalb der obligatorischen Fahrzeugversicherung.

Die Autoversicherung wechseln macht grundsätzlich bei jedem Fahrzeugwechsel und alle 2-3 Jahre Sinn…

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