Eine Frau rammt das Auto ihres Sohnes und meldet den Fall der Versicherung. Diese weigert sich, den Schaden zu bezahlen. Grund: die Verwandten-Klausel.

Silvia Suter fährt ihren Sohn zum Autohändler, damit er sein neues Auto abholen kann. Auf dem Heimweg passiert es dann: Weil sie kurz nicht aufpasst, bemerkt sie nicht, dass die Autos vor ihr bremsen und prallt in den vorderen Wagen – das nigelnagelneue Auto ihres Sohnes.

Verletzt wird zwar niemand, aber beide Fahrzeuge sind schwer beschädigt, wie das SRF-Magazin «Espresso» schreibt. Suter kontaktiert umgehend ihre Autohaftpflichtversicherung und erklärt das Malheur. Doch die Zurich Versicherung weigert sich, den Schaden zu übernehmen. Der Grund: Das Auto gehört ihrem Sohn. Wäre Suter in ein Auto einer fremden Person gefahren, würde die Haftpflicht zahlen.

Nur die Vaudoise macht eine Ausnahme

Möglich ist dies nur aufgrund einer Ausschluss-Klausel für nahe Verwandte, die in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen verankert ist. Es sei bei der Autohaftpflichtversicherung seit vielen Jahren branchenübliche Praxis, Ansprüche aus Sachschäden zwischen Eltern und Kindern nicht zu decken, kommentiert die Zurich Versicherung den Fall.

Auch andere Versicherungen wie die Mobiliar, Baloise, Allianz Suisse, Helvetia, Axa Winterthur und Generali bestätigen diese Verwandten-Klausel gegenüber «Espresso». Einzig die Vaudoise macht hier eine Ausnahme. Begründet wird die Klausel mit dem Artikel 63.3 im Strassenverkehrsgesetz, in dem steht, dass Versicherer diesen Ausschluss machen können.

«Wir haben ihr einen Blumenstrauss zukommen lassen»

Versicherungsexperte Stefan Thurnherr vom Vermögenszentrum sagt, dieser Artikel sei 80 Jahre alt. Offensichtlich habe aber noch keine Konsumentenschutzorganisation etwas dagegen unternommen. «Das ist eine unentdeckte Lücke in der Haftpflichtversicherung, die in diesem Fall ein grosses Ausmass annimmt.»

Und tatsächlich: 7000 Franken kostet allein der Schaden am Auto des 27-jährigen Sohnes. Suter, die seit 20 Jahren mehrere Versicherungen bei der Zürich hat, ihre Prämien immer pünktlich und noch nie einen Schaden gehabt hat, bringt dieser Unfall in finanzielle Schwierigkeiten.

Die Zurich sieht dennoch keinen Grund für ein Entgegenkommen. Sie schreibt: «Da es sich bei Frau Suter um eine langjährige Kundin handelt, die Pech gehabt hat, haben wir sie persönlich angerufen und ihr als kleine Geste einen Blumenstrauss zukommen lassen.»

Eine Versicherung überdenkt die Klausel

Die Stiftung für Konsumentenschutz stört sich schon lange an solchen Regelungen. Der Schweizerische Verkehrsverband hingegen nennt sie «sachgerecht» und betont, man müsse halt eine Vollkaskoversicherung abschliessen, wenn man finanzielle Risiken vermeiden wolle.

Dass es durchaus oft vorkommt, dass Familienmitglieder einander gegenseitig ins Autos fahren, zeigt die Aussage einer Versicherung, die nicht namentlich genannt werden will. Sie erhalte immer wieder Beschwerden von Betroffenen und überdenke die Klausel deshalb.

Quelle: 20 Minuten

 
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