Motorfahrzeugversicherung – Anpassung des Strassenverkehrsgesetz per 1. Januar 2015

Im Rahmen des Massnahmenpakets für mehr Sicherheit im Strassenverkehr (Via sicura) werden Gesetzesänderungen wirksam, die auch die jeweilige Motorfahrzeugversicherung Einfluss haben.

  • Die Versicherung muss zwingend  auf den Lenker regressieren, wenn ein Schadenfall in „angetrunkenem oder fahrunfähigem Zustand“ und infolge von „Geschwindigkeitsexzessen“ verursacht sind.

Weil das Gesetz den Vertragsbestimmungen vorgeht, müssen die nach Gesetz zwingenden Regresse auch entgegen anderslautenden Versicherungsbedingungen durchgeführt werden.